Donnerstag, 27 März 2025 11:18

Mehrjährige Haftstrafen wegen Betrugs mit Coronatests in Dillingen und Bous

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Betrug mit Coronatests in Dillingen und Bous Betrug mit Coronatests in Dillingen und Bous Foto: pixabay

Drei Männer sind wegen organisierter Täuschung im Zusammenhang mit Coronatestzentren in Dillingen und Bous zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken sah es als erwiesen an, dass sie in großem Stil gefälschte Testzahlen an die Kassenärztliche Vereinigung gemeldet hatten.

Inhaltsverzeichnis:

Freiheitsstrafe für Haupttäter aus Dillingen

Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Der zweite, der bereits im Januar durch das Landgericht Trier verurteilt worden war, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Beide Männer wurden wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen.

Schaden in sechsstelliger Höhe

Die Betrüger betrieben ab Januar 2022 Testzentren in den saarländischen Orten Dillingen und Bous. Dabei meldeten sie überhöhte Testzahlen an die zuständigen Stellen. Es kam zur unrechtmäßigen Auszahlung von mehreren hunderttausend Euro. Die Kassenärztliche Vereinigung zahlte auf Basis der gefälschten Angaben hohe Summen aus.

Folgende Maßnahmen wurden vom Gericht beschlossen

  • Einziehung des Betrugsgewinns in Höhe von 322.000 Euro beim ersten Haupttäter
  • Rückzahlung von 40.000 Euro durch den zweiten Angeklagten
  • Verurteilung beider wegen bandenmäßiger Vorgehensweise

Bewährungsstrafe für Helfer aus dem Umfeld

Der dritte Beteiligte unterstützte die Hauptakteure vor allem logistisch. Trotz seiner untergeordneten Rolle sprach das Gericht eine zweijährige Bewährungsstrafe aus. Damit sendet es ein klares Signal, dass auch Beihilfe im großen Betrugsfall nicht straflos bleibt.

Urteil mit Signalwirkung im Saarland

Das Urteil wurde am Mittwoch verkündet. Der Fall gilt als einer der schwerwiegendsten Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Saarland. Die Rückzahlungen sollen den finanziellen Schaden zum Teil ausgleichen. Das Landgericht Saarbrücken stellte in seiner Begründung die planmäßige und wiederholte Vorgehensweise der Täter heraus.

Quelle: Yahoo Nachrichten, www.welt.sn2world.com