Dienstag, 13 August 2024 15:25

Rechte als Fluggast - Das müssen Reisende wissen

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bei Opodo gebuchte Flüge stornieren bei Opodo gebuchte Flüge stornieren pixabay

Flugreisen sind für viele ein notwendiger Teil des Lebens. Doch was geschieht, wenn etwas schiefgeht? Verstehen, welche Rechte man hat, kann den Unterschied zwischen einer schnellen Lösung und langwierigen Unannehmlichkeiten bedeuten. Dieser Artikel erläutert umfassend die Rechte von Fluggästen, insbesondere in komplexen Situationen wie Stornierungen und Verspätungen.

Stornierungen richtig handhaben

Ein Flugticket zu buchen, kann heutzutage schnell und einfach vonstattengehen. Die Stornierung eines Fluges jedoch erweist sich oft als komplizierter Prozess, besonders wenn man über eine Plattform gebucht hat. Der Unterschied zwischen einer Direktbuchung bei einer Fluggesellschaft und einer Buchung über eine Plattform kann erheblich sein.

Eine Buchung direkt bei der Airline zu stornieren bedeutet meistens, dass man direkt mit dem Kundenservice der Fluggesellschaft kommuniziert und deren Stornierungsrichtlinien folgt. Wer bei Opodo gebuchte Flüge stornieren möchte, muss sich die Bedingungen dazu ganz genau anschauen. Die AGB unterscheiden sich manchmal von denen der Airlines direkt. So kann es sein, dass bei der Stornierung eine Gebühr bzw. nur eine begrenzte Rückerstattung des Betrages möglich ist.

Ansprüche geltend machen

Um Entschädigung zu fordern, sollte der erste Schritt immer sein, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden. Viele Airlines bieten auf ihren Websites Formulare zur Geltendmachung von Ansprüchen an. Falls dies nicht zum Erfolg führt, können Passagiere einen Rechtsdienstleister in Anspruch nehmen. Diese Unternehmen spezialisieren sich darauf, die Rechte von Passagieren durchzusetzen, oft ohne vorab Kosten für den Reisenden. Allerdings wird bei Erfolg eine Provision fällig. Angesichts des Anstiegs der Flugstornierungen und -verspätungen, wie die aktuelle Lage bei Lufthansa zeigt, könnte dies ein sinnvoller Weg sein, um Entschädigungen zu erhalten.

Gesetzliche Regelungen, an die sich alle halten müssen

In der Europäischen Union sind Passagierrechte im Falle von Verspätungen und Annullierungen durch die Verordnung EG 261/2004 geregelt. Diese sieht Entschädigungen zwischen 250 Euro und 600 Euro vor, je nach Flugdistanz und Dauer der Verspätung am Endziel. Fluggesellschaften müssen nicht nur Entschädigungen zahlen, sondern auch Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Unterkunft anbieten. Doch nicht jeder Fall von Flugstörung führt zu Ansprüchen. So sind „außergewöhnliche Umstände“ wie schlechtes Wetter oder Streiks oft von der Entschädigung ausgenommen. Ein Beispiel hierfür ist die Lufthansa, die im ersten Quartal 2024 unter anderem wegen Streiks europaweit die meisten Flugstornierungen verzeichnete.

Vorher einplanen: Flugstornierungen bei der Buchung absichern

Flugstornierungen sind bei der Reiseplanung ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor. Im ersten Quartal 2024 stornierte die Lufthansa beispielsweise fast 6% ihrer Flüge, was die Zuverlässigkeit der Airline in Frage stellt. Solche hohen Stornierungsraten sind nicht nur ein Ärgernis für Reisende, sondern auch ein Alarmzeichen für mögliche interne Probleme bei einer Fluggesellschaft. Reisende sollten diese Informationen nutzen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Eine sorgfältige Prüfung der Storno-Statistiken einer Airline kann helfen, unerwartete Reiseunterbrechungen zu minimieren.

Proaktiv handeln

Vorsorge ist besser als Nachsorge, besonders wenn es um Flugbuchungen geht. Indem man vor der Buchung die Stornierungsrate einer Fluggesellschaft prüft, kann man möglicherweise unangenehme Überraschungen vermeiden. Reiseversicherungen bieten eine weitere Sicherheitsebene. Vor der Buchung eine Versicherung abzuschließen, die speziell Ausfälle und Verspätungen abdeckt, kann vor finanziellen Verlusten schützen. Es ist wichtig, die Bedingungen genau zu lesen und sicherzustellen, dass die Police „außergewöhnliche Umstände“, die oft von der Fluggesellschaft nicht entschädigt werden, einschließt.