Dienstag, 13 August 2024 12:13

Mannheim ergriff harte Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest

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Schwimmstadtmeisterschaften 2024 Schwimmstadtmeisterschaften 2024 fot: pixabay

Die Stadt Mannheim steht vor einer ernsthaften Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP), eine für Wild- und Hausschweine meist tödliche Tierseuche. Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut, das nationale Forschungsinstitut für Tiergesundheit, am 9. August einen Fall von ASP in einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis bestätigte, hat die Stadt sofort reagiert. Mannheim befindet sich nun komplett in der sogenannten "infizierten Zone", was bedeutende Einschränkungen für die Bewohner und Besucher der Stadt nach sich zieht.

Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche

Um die Ausbreitung der ASP zu verhindern, hat die Stadt Mannheim ab dem 13. August zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet, um eine mögliche Übertragung des Virus durch freilaufende Tiere zu minimieren. Des Weiteren sind spezielle Verhaltensregeln im Waldgebiet vorgeschrieben:

  • Radfahren, Reiten und der Verkehr mit Krankenfahrstühlen dürfen nur auf befestigten Wegen stattfinden.
  • Die Nutzung von Mountain-Bike-Trails ist verboten.
  • Ein Jagdverbot wurde für Jäger ausgesprochen.
  • Jedes tot aufgefundene Wildschwein muss sofort und mit genauer Ortsangabe dem Veterinärdienst der Stadt gemeldet werden.
  • Schweinehalter sind angehalten, ihre Bestände sowie den Standort und die Nutzungsart der Tiere unverzüglich dem Veterinärdienst zu melden. Auch verendete oder krankheitsverdächtige Schweine müssen sofort gemeldet werden.

Besondere Regeln für die Landwirtschaft

In der infizierten Zone gelten spezielle Vorschriften für die Landwirtsc haft. Alle Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Maisanbau sind bis zu einer Pflanzenhöhe von 1,50 Metern erlaubt. Darüber hinausgehende Pflanzenhöhen erfordern besondere Vorsicht, da die Sicht auf den Boden zur Identifizierung von Kadavern eingeschränkt ist. Vor der Ernte von Grünland, Ölsaaten und Getreide (mit Ausnahme von Mais) müssen die Felder per Drohne auf Wildschweine oder deren Kadaver überprüft werden. Findet man Kadaver oder lebende Tiere, ist die geplante Ernte zu verschieben und eine erneute Drohnensuche anzusetzen.

Wachsamkeit und Kooperation erforderlich

Die Stadt Mannheim und das Friedrich-Loeffler-Institut betonen die Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Allgemeinverfügungen, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Detaillierte Informationen zu den Restriktionszonen sowie die vollständigen Allgemeinverfügungen sind jederzeit auf der Website der Stadt Mannheim einsehbar. Die Bevölkerung wird aufgerufen, wachsam zu bleiben und die Anweisungen der Behörden zu befolgen, um die lokale Tierwelt und die Landwirtschaft zu schützen.

Quelle: MANNHEIM24