Donnerstag, 14 November 2024 14:20

Kontrollen in der Speditionsbranche im Saarland und Rheinland-Pfalz enthüllen Verstöße

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Saarbrücken Saarbrücken pixabay / Foto illustrativ

Der Zoll Saarbrücken hat im Rahmen einer bundesweiten Kontrollaktion in der Transportbranche 22 Verdachtsfälle von Gesetzesverstößen aufgedeckt. Der Fokus lag auf Verstößen gegen den Mindestlohn, nicht gezahlte Arbeitslöhne und mutmaßliche Veruntreuung. In Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Behörden wurden über 200 Beschäftigte überprüft.

Inhaltsverzeichnis:

Umfangreiche Kontrollen im Transportgewerbe

Am Dienstag beteiligte sich der Zoll Saarbrücken an einer umfassenden bundesweiten Überprüfung des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes. Die Kontrollen fanden entlang der Autobahnen im Saarland sowie bei Kaiserslautern und Landau statt und umfassten sowohl das Saarland als auch Teile von Rheinland-Pfalz. Im Fokus der Kontrollen standen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften sowie soziale Sicherungspflichten.

Insgesamt wurden 22 Verdachtsfälle aufgedeckt, davon elf im Saarland und elf in Rheinland-Pfalz. Die Zollbeamten überprüften unter anderem, ob der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn eingehalten wird, ob unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen wurden und ob die Beschäftigung von Arbeitnehmern ordnungsgemäß gemeldet war. Die Behörde betonte, dass das Hauptzollamt Saarbrücken für den gesamten Bereich des Saarlands und der Südwestpfalz zuständig ist.

Verdacht auf Veruntreuung und Lohnbetrug

Die ermittelten Verdachtsfälle weisen auf eine mögliche Veruntreuung von Arbeitslöhnen und das Vorenthalten des Mindestlohns hin. In einigen Fällen könnte es zudem zu einem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gekommen sein. Dies bedeutet, dass Unternehmen möglicherweise nicht nur Löhne vorenthalten, sondern auch gesetzliche Anforderungen missachtet haben. Karin Schmidt, die Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken, bestätigte, dass die Einsatzkräfte auch unrechtmäßige Beschäftigungsverhältnisse von ausländischen Arbeitnehmenden überprüften.

Zusätzlich wird vermutet, dass mehrere Unternehmen gegen die Mindestlohnregelungen verstoßen haben und somit ihren Beschäftigten einen Teil des gesetzlich zustehenden Arbeitslohns vorenthalten haben könnten. Diese Verstöße gegen Arbeits- und Sozialgesetze können zu hohen Strafen und Rückzahlungen führen.

Maßnahmen und zukünftige Kontrollen

Das Hauptzollamt Saarbrücken plant, die Überprüfungen im Transport- und Logistikgewerbe auch zukünftig intensiv fortzusetzen. Die Feststellung der Verdachtsfälle dient als Basis für mögliche weiterführende Ermittlungen.

Quelle: www.patizonet.com/de, tagesschau.de