Inhaltsverzeichnis:
- Betrugsmethode auf Trading-Plattformen
- Gefälschte Gewinne und versprochene Sicherheit
- Ein internationales Netzwerk zur Geldwäsche
- Urteilserwartung und Fortgang des Prozesses
Betrugsmethode auf Trading-Plattformen
Der sogenannte „Cybertrading-Fraud“ ist eine zunehmend verbreitete Betrugsmethode, bei der Täter vermeintliche Anlageplattformen im Internet erstellen. Diese Plattformen wirken auf den ersten Blick professionell und seriös, aber sie dienen lediglich dem Ziel, Investoren zu täuschen und Gelder zu entwenden. Durch falsche Artikel und manipulierte Anzeigen, die oft Prominente als angebliche Investoren zeigen, werden potenzielle Opfer in die Falle gelockt. Die Betrüger lenken die Aufmerksamkeit der Opfer auf vermeintlich sichere Anlagemöglichkeiten, die jedoch nur eine Illusion sind.
Gefälschte Gewinne und versprochene Sicherheit
Das Vorgehen der Angeklagten soll gut durchdacht und umfassend organisiert gewesen sein. Opfern wurde ein Online-Depot eröffnet, in dem gefälschte Gewinne angezeigt wurden, um sie zu weiteren Investitionen zu bewegen. Das anfängliche Mindestinvestment lag bei 250 bis 500 Euro, doch viele Opfer investierten weitaus größere Summen, in der Hoffnung auf hohe Renditen. Bei Auszahlungsversuchen erhielten die Opfer jedoch nur geringe Beträge oder wurden hingehalten. Zusätzlich sollen vermeintliche Verluste in den Depots angezeigt worden sein, was die Opfer dazu brachte, noch mehr Geld zu investieren, um die fiktiven Verluste auszugleichen.
Ein internationales Netzwerk zur Geldwäsche
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass die Angeklagten Teil eines „Geldwäschenetzwerks“ waren, das zur Überweisung der ergaunerten Gelder ins Ausland genutzt wurde. Die Beschuldigten sollen Briefkastenfirmen und Firmenkonten gegründet haben, um die Finanzströme zu verschleiern und die Einzahlungen der Anleger zu kontrollieren. Dabei sollen mehr als 800 Menschen Opfer dieser Betrugsmasche geworden sein. Zwei der Angeklagten, darunter eine Frau und ein Mann, sollen Provisionen für jede Investition kassiert haben und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Der dritte Angeklagte, der als Assistent tätig war, erhielt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein monatliches Gehalt von etwa 2.500 Euro.
Urteilserwartung und Fortgang des Prozesses
Der Prozess findet vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts statt. Das Urteil wird im März 2025 erwartet. Während des Verfahrens soll eine Auswahl der Geschädigten aussagen, um die Vorwürfe zu untermauern.
Quelle: www.24edu.info/de , swr.de