Donnerstag, 12 Juni 2025 10:38

Verurteilung wegen Doppelmord in Völklingen

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70-Jähriger wegen Doppelmord 70-Jähriger wegen Doppelmord pixabay/Foto illustrativ

Ein fast 30 Jahre alter Doppelmordfall aus dem Saarland hat ein neues Kapitel erreicht. Ein 70-Jähriger wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Doch das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis:

Urteil des Landgerichts Saarbrücken

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen zweifachen Mordes und siebenfachen versuchten Mordes. Laut Anklage hatte er ein befreundetes Ehepaar erschlagen und anschließend deren Wohnung in Brand gesetzt. Ziel war es, Beweismittel zu vernichten. Durch das Feuer brachte er auch sieben weitere Hausbewohner in Lebensgefahr.

Die Tat ereignete sich im Jahr 1996. Die 51-jährige Frau starb noch am Tatort, während ihr 40 Jahre alter Ehemann einen Tag später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag. Der Täter soll aus Habgier gehandelt haben. Ermittlungen ergaben, dass er das Geld für seine Drogensucht nutzen wollte. Eine lebenslange Freiheitsstrafe blieb jedoch aus, da das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen konnte.

Frühere Verurteilungen des Täters

Der Mann war bereits 17-mal vorbestraft. Zu den früheren Delikten gehörten unter anderem versuchter Mord, schwerer Raub, Diebstahl und Drogenhandel. In den 1980er Jahren wurde er bereits zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zudem war er drei Mal nach Jordanien abgeschoben worden. Laut Oberstaatsanwaltschaft könnte er palästinensischer Herkunft sein.

Die Verteidigung forderte im aktuellen Prozess einen Freispruch, während Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterinnen eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangten. Das Urteil blieb unter dieser Forderung.

Ermittlungsdurchbruch durch neue DNA-Spuren

Ein entscheidender Hinweis kam durch die Analyse alter Beweismittel. Im Rahmen der Untersuchung sogenannter "Cold Cases" wurde der Fall erneut geprüft. Neue Auswertungen von DNA-Spuren führten zur Identifikation des Verdächtigen.

Dabei konnten:

  • DNA unter den Fingernägeln des Opfers eindeutig zugeordnet werden,
  • Blutspuren in einer angezündeten Geldbörse dem Täter zugewiesen werden.

Diese Ergebnisse waren maßgeblich für die Anklage. Der 70-Jährige hatte die Tat bis zuletzt bestritten.

Weiteres Vorgehen ungewiss

Da sowohl Anklage als auch Verteidigung Revision eingelegt haben, wird der Bundesgerichtshof den Fall erneut prüfen. Ein endgültiges Urteil steht daher noch aus. Bis dahin bleibt der Fall rechtlich offen.

Quelle: Tagesschau, www.welt.sn2world.com