Donnerstag, 11 September 2025 14:11

Urteil im Fall Sulaiman A. erwartet

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Prozess um Messerangriff in Mannheim endet in Stuttgart. Prozess um Messerangriff in Mannheim endet in Stuttgart. Pixabay/Foto illustrativ

Am Dienstag will das Oberlandesgericht Stuttgart sein Urteil im Fall Sulaiman A. verkünden. Dem 26-jährigen Afghanen wird vorgeworfen, am 31. Mai 2024 in Mannheim den Polizisten Rouven Laur tödlich verletzt und fünf weitere Menschen attackiert zu haben. Der Fall löste bundesweit eine Debatte über Abschiebungen ausländischer Straftäter aus.

Inhaltsverzeichnis:

Angriff auf dem Mannheimer Marktplatz

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft stach Sulaiman A. mit einem Messer auf sechs Menschen ein. Unter den Verletzten befanden sich fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa sowie der Polizist Rouven Laur. Der 29-jährige Beamte erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Der Angreifer wurde von einem weiteren Polizisten niedergeschossen und festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe:

  • Mord an Rouven Laur
  • versuchter Mord in fünf Fällen
  • gefährliche Körperverletzung

Das Verfahren dauerte rund sieben Monate.

Forderungen der Bundesanwaltschaft

Die Anklage fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Zudem könnte im Anschluss Sicherungsverwahrung verhängt werden, die unbefristet angeordnet werden kann.

Die Nebenkläger, darunter die Familie Laur, verlangen zusätzlich Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung plädiert ebenfalls auf lebenslange Haft, allerdings ohne zusätzliche Maßnahmen.

Politische Folgen in Deutschland

Die Tat führte zu einer breiten Diskussion über Abschiebungen. Die Bundesregierung kündigte kurz nach dem Angriff an, Rückführungen von Schwerstkriminellen nach Afghanistan wieder zu ermöglichen.

Seitdem starteten zwei Flüge:

  1. Am 30. August 2024 mit 28 männlichen Straftätern.
  2. Am 17. Juli 2025 mit weiteren Abgeschobenen.

Das hessische Innenministerium betonte jedoch, dass Abschiebungen nach Afghanistan nur in Ausnahmefällen möglich seien.

Angaben des Angeklagten

Vor Gericht räumte Sulaiman A. die Tat ein und zeigte Reue. Als eigentliches Ziel nannte er den Islamkritiker Michael Stürzenberger, Mitglied im Vorstand der Bürgerbewegung Pax Europa. Er verwies auf den Gaza-Krieg 2023, der ihn stark beeinflusst habe.

In Chats über den Messenger-Dienst Telegram habe er sich mit einem islamischen Gelehrten ausgetauscht. Dieser habe ihn in seinen Plänen bestätigt und auch von der Tötung von Polizisten gesprochen. Außerdem habe A. Informationen zur Terrormiliz Islamischer Staat gesammelt.

Fragen, die offenblieben

Nicht geklärt werden konnte, ob der Angeklagte einen sogenannten Märtyrertod anstrebte. Ein Online-Kommentar deutet darauf hin, doch A. bestritt die Urheberschaft. Ebenfalls unklar blieb, wer genau der Chatpartner auf Telegram war.

Biografische Hintergründe

Sulaiman A. floh vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan. 2013 stellte er in Frankfurt einen Asylantrag. Dieser wurde 2014 abgelehnt, ein Abschiebeverbot trat jedoch in Kraft.

Er erwarb in Deutschland einen Hauptschulabschluss und später den qualifizierten Realschulabschluss. Er spricht Deutsch flüssig, jedoch mit starkem Akzent. In der Schule lernte er seine heutige Ehefrau kennen. Das Paar hat zwei Kinder und lebte zuletzt in Heppenheim, rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.

Unsicherheit über Haft und Abschiebung

Wo Sulaiman A. im Falle einer Verurteilung inhaftiert wird, teilte die Bundesanwaltschaft aus Sicherheitsgründen nicht mit. Eine Abschiebung nach Afghanistan wäre ohnehin erst nach Rechtskraft des Urteils denkbar und hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Umstände der Tat, die Dauer der Haft und familiäre Aspekte.

Die Entscheidung über das Strafmaß soll am Dienstag fallen. Das Verfahren gilt als eines der bedeutendsten Strafprozesse in Baden-Württemberg im Jahr 2025.

Quelle: WN OZ, www.milekcorp.com/de/