Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit unterschiedlichen Forderungen
Der Mann wurde wegen Totschlags und Körperverletzung verurteilt, jedoch nicht wegen Mordes. Nach Auffassung des Gerichts fehlte das Mordmerkmal der Heimtücke, was die Staatsanwaltschaft ursprünglich angenommen hatte. Die Anklagebehörde forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, da sie trotz der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten von einer besonders heimtückischen Tat ausging. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Körperverletzung mit Todesfolge und stellte keinen Antrag auf eine konkrete Strafhöhe.
Drogenmissbrauch und psychische Störungen
Der Fall wurde durch die psychische Verfassung des Angeklagten und seinen langjährigen Drogenmissbrauch beeinflusst. Der Mann leidet an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und ist mehrfach abhängig von Betäubungsmitteln und Cannabis. Am Tag der Tat hatte er erhebliche Mengen dieser Substanzen konsumiert, was zu Halluzinationen führte. Laut Anklage halluzinierte er, dass der Teufel mit ihm sprechen würde, woraufhin er in einem „Drogenwahn“ seine wehrlose Großmutter mehrmals mit den Fäusten ins Gesicht und auf den Körper schlug.
Familientragödie
Die Großmutter, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes apathisch im Bett lag, konnte sich nicht wehren. Nur das Eingreifen des Vaters des Angeklagten verhinderte weitere Gewaltakte. Bei dem Versuch, seinen Sohn zu stoppen, wurde der Vater selbst verletzt, ebenso wie der Bruder des Angeklagten, der ebenfalls zu Hilfe eilte. Die 91-jährige Großmutter starb eine Woche später an den Folgen der schweren Verletzungen im Krankenhaus.
Quelle: www.sn2.eu/de, web.de