Inhaltsverzeichnis:
- Nicole Razavi lehnt Lockerung der Kriterien ab
- Cindy Holmberg fordert Nachbesserung für Konstanz und Mannheim
- Ulrich Burchardt hält Mietpreisbremse für unverzichtbar
- Neue Gutachterdaten verändern die betroffenen Kommunen
- Auswirkungen auf Mieter und aktuelle Herausforderungen
Nicole Razavi lehnt Lockerung der Kriterien ab
Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) hat den Vorschlag der Grünen abgelehnt, die Kriterien der Mietpreisbremse zu verändern. Damit bleiben Konstanz und Mannheim vorerst außerhalb des Schutzmechanismus. Nach Angaben des Senders SWR soll die Maßnahme jedoch insgesamt verlängert werden. Die Grünen konnten durchsetzen, dass eine Anhörung von Gutachtern und betroffenen Rathauschefs stattfinden wird.
Die Entscheidung betrifft besonders die beiden Städte, deren Mietmärkte laut Experten teilweise entspannt seien. Dennoch halten lokale Vertreter die Maßnahme weiterhin für notwendig. Die CDU hatte die Grünen zuvor gewarnt, dass eine Verzögerung der Kabinettsvorlage dazu führen könnte, dass die Mietpreisbremse zum Jahresende landesweit ausläuft.
Cindy Holmberg fordert Nachbesserung für Konstanz und Mannheim
Die grüne Landtagsabgeordnete Cindy Holmberg, Sprecherin für Bauen und Wohnen, zeigte sich enttäuscht über die Haltung des Ministeriums. Sie erklärte gegenüber dem SWR: „Wir haben dazu mit der Bauministerin intensive Gespräche geführt und konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Ministerium hat diese vorerst nicht aufgegriffen.“
Die Grünen stimmten dem Entwurf nur unter der Bedingung zu, dass nach dem Beschluss eine erweiterte Anhörung erfolgt. Ziel der Fraktion ist es, sicherzustellen, dass die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg nicht ausläuft. Holmberg betonte, dass die Ergebnisse der Anhörung sorgfältig geprüft und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssten.
Ulrich Burchardt hält Mietpreisbremse für unverzichtbar
Der Konstanzer Oberbürgermeister Ulrich Burchardt (CDU) bezeichnete den Mietmarkt seiner Stadt als „weiterhin überhitzt“. Seiner Einschätzung nach sei das vom Ministerium genutzte Messinstrument „untauglich“. Er hält die Mietpreisbremse in Konstanz weiterhin für erforderlich. Als Gründe nannte er hohe Baukosten und die Lage der Stadt an der EU-Außengrenze. Diese Faktoren führten dazu, dass sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt kaum entspanne.
Das Ministerium von Razavi verweist dagegen auf ein unabhängiges Gutachten. Eine politische Korrektur des Entwurfs wäre laut SWR-Informationen ein rechtlich angreifbarer Eingriff. Die Mietpreisbremse gilt ohnehin als umstritten, da sie in das Eigentumsrecht eingreift.
Neue Gutachterdaten verändern die betroffenen Kommunen
Das Gutachten für Baden-Württemberg stammt von einem Büro aus Hamburg, das Daten aus dem Zensus 2022 ausgewertet hat. Künftig sollen 130 Städte und Gemeinden unter die Mietpreisbremse fallen. Bislang waren es 89.
Die Verteilung im Detail:
- 43 Kommunen scheiden aus.
- 46 bleiben unter der Regelung.
- 84 kommen neu hinzu.
Trotz dieser Ausweitung sinkt der Anteil der betroffenen Bevölkerung. Während bisher 36 Prozent der Einwohner erfasst waren, sollen es künftig nur noch 33 Prozent sein. Der Grund ist, dass große Städte wie Mannheim (rund 318.000 Einwohner) und Konstanz (etwa 87.000 Einwohner) wegfallen. In Mannheim haben sich laut Gutachten die Bestands- und Angebotsmieten angeglichen. In Konstanz wurde in den letzten Jahren zusätzlicher Wohnraum geschaffen.
Auswirkungen auf Mieter und aktuelle Herausforderungen
Die Bundesregierung hat Ende Mai beschlossen, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Die Länder können selbst bestimmen, wo sie gilt. Die Entscheidung in Baden-Württemberg betrifft vor allem Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen.
Steigende Energiepreise und Lebenshaltungskosten belasten Mieter erheblich. Besonders Familien mit Kindern müssen einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten aufbringen. Hohe Wiedervermietungsmieten treffen nicht nur Geringverdiener, sondern zunehmend auch Durchschnittsverdiener.
In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 2015. Kritiker, darunter der Eigentümerverband Haus & Grund, halten sie für wirkungslos. Es gebe zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch die Vermietung möblierter Wohnungen auf Zeit. Für befristete Mietverhältnisse gelten keine Mieterschutzrechte – auch die Mietpreisbremse nicht. Mieterschützer beobachten, dass sogenannte Kettenmietverträge, bei denen die Befristung regelmäßig verlängert wird, zunehmen.
Die Einigung zwischen Grünen und CDU beendet zwar den akuten Streit, doch viele Fragen bleiben offen. Ob die Mietpreisbremse tatsächlich für Entlastung sorgt, wird erst die Umsetzung ab 2026 zeigen.
Quelle: SWR, www.welt.sn2world.com