Inhaltsverzeichnis:
- Psychiatrisches Gutachten über Sulaiman A.
- Telegram-Chats und Bezug zu Michael Stürzenberger
- Parallelen zum Solingen-Prozess
- Mögliche Konsequenzen für Sulaiman A.
Psychiatrisches Gutachten über Sulaiman A.
Im Mittelpunkt der letzten Prozesstage stand das psychiatrische Gutachten über den Angeklagten. Der Gutachter stellte zwar keine psychische Erkrankung fest, ließ jedoch offen, ob Sulaiman A. nach Verbüßung einer möglichen lebenslangen Haftstrafe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte. Diese Einschätzung spielt bei der Entscheidung über eine mögliche Sicherungsverwahrung eine zentrale Rolle.
Auch das familiäre Umfeld des Angeklagten sowie seine Ehefrau wurden vor Gericht befragt. Ihre Aussagen lösten bei der Familie des getöteten Beamten gemischte Reaktionen aus. Die persönliche und emotionale Dimension der Tat wurde so weiter aufgearbeitet. Parallel dazu analysierten Beamte des Landeskriminalamts und der Mannheimer Polizei detailliert den Tathergang am 31. Mai 2024.
Telegram-Chats und Bezug zu Michael Stürzenberger
Sulaiman A. erklärte vor Gericht, dass er sich durch Bilder leidender Muslime im Gazastreifen radikalisiert habe. Er habe über den Messenger-Dienst Telegram regelmäßig Inhalte gesehen, die ihn tief berührten. Diese Beiträge empfand er als Handlungsanweisung. Er sei davon überzeugt gewesen, es sei seine religiöse Pflicht, den Islamkritiker Michael Stürzenberger zu töten.
Die Ermittlungen zeigten, dass er sich vor der Tat über Telegram mit einem sogenannten „Gelehrten“ austauschte, von dem er die Erlaubnis einholte, „Ungläubige zu töten“. Sulaiman A. verfolgte den Prozess meist regungslos, antwortete jedoch während seiner Aussage ruhig und ausführlich.
Parallelen zum Solingen-Prozess
Der Fall weist auffällige Ähnlichkeiten zu einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf auf. Dort berichtete der syrische Angeklagte Issa Al H., ebenfalls durch Inhalte auf Telegram beeinflusst worden zu sein. Auch in seinem Fall ging es um emotionale Reaktionen auf Bilder getöteter Kinder in Gaza und eine anschließende Radikalisierung durch einen Unbekannten im Netz.
Beide Fälle zeigen, wie digitale Kommunikationskanäle zur Selbst-Radikalisierung beitragen können. Trotz dieser Ähnlichkeiten ist Sulaiman A. nicht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Es geht ausschließlich um die individuelle Schuld eines Einzelnen.
Mögliche Konsequenzen für Sulaiman A.
Sulaiman A. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte das Gericht diesen Punkt bestätigen, wäre eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Der 5. Strafsenat des OLG Stuttgart prüft zudem, ob eine Sicherungsverwahrung nach § 66 oder § 66a des Strafgesetzbuches angeordnet werden kann.
Das Verfahren ist geprägt durch folgende Schlüsselfaktoren:
- Geständnis des Angeklagten mit religiösem Motiv.
- Keine festgestellte psychische Erkrankung.
- Nutzung von Telegram zur Radikalisierung.
- Mögliche Sicherungsverwahrung über die Haftzeit hinaus.
Der Fall Rouven Laur bleibt ein Beispiel dafür, wie sich Einzeltäter unter digitalen Einflüssen radikalisieren können. Die Entscheidung des Gerichts im September wird zeigen, wie es die Gefahr durch den Täter in Zukunft einschätzt.
Quelle: SWR, www.welt.sn2world.com