Inhaltsverzeichnis:
- Kartellrechtliche Erleichterungen bis 2030
- Einspruch des Bundeskartellamts und laufende Beschwerde
- Abstimmung im Bundesrat und mögliche Ministererlaubnis
Kartellrechtliche Erleichterungen bis 2030
Die im Bundestag beschlossene Krankenhausreform sieht vor, dass Fusionen von Krankenhäusern bis zum Jahr 2030 ohne eine kartellrechtliche Überprüfung möglich sein sollen. Für den Klinikverbund Mannheim-Heidelberg bedeutet das, dass nur das zuständige Bundesland Baden-Württemberg die Fusion aus planerischer Sicht genehmigen muss. Diese Erleichterung soll die Bildung von größeren medizinischen Netzwerken fördern, die der Gesundheitsversorgung im gesamten Bundesgebiet zugutekommen sollen. Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht betont die nationale Bedeutung dieses Klinikverbunds und sieht in der Reform eine große Chance, die lang geplante Partnerschaft der Universitätskliniken voranzutreiben.
Einspruch des Bundeskartellamts und laufende Beschwerde
Das Bundeskartellamt hatte Ende Juli seine Zustimmung zum Klinikverbund abgelehnt. Grund für die Ablehnung war die Befürchtung, dass eine Fusion der Kliniken mehr Nachteile als Vorteile für die Patienten bringen könnte. Diese Entscheidung führte dazu, dass die Universitätskliniken in Mannheim und Heidelberg Beschwerde gegen das Urteil einreichten. Bis Mitte Januar haben die Kliniken nun Zeit, ihre Beschwerde vor Gericht detailliert zu begründen und eine Umkehrung der Entscheidung zu erwirken. Dies stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die ablehnende Haltung des Kartellamts zu hinterfragen und den Verbund dennoch zu realisieren.
Abstimmung im Bundesrat und mögliche Ministererlaubnis
Eine weitere wichtige Entscheidung steht am 22. November an, wenn der Bundesrat über die Krankenhausreform abstimmt. Sollte der Bundesrat zustimmen, wird der Einspruch des Kartellamts automatisch ungültig, und der Weg für den Klinikverbund wäre frei. Falls jedoch die Gesetzgebung durch den Bundesrat verzögert wird, kündigte das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg an, einen Antrag auf eine sogenannte Ministererlaubnis zu stellen. Eine solche Erlaubnis würde es dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ermöglichen, das Kartellamt zu überstimmen und den Zusammenschluss dennoch zu genehmigen. Die Ministererlaubnis könnte somit eine alternative Lösung bieten, um den Verbund trotz kartellrechtlicher Hürden zu verwirklichen.
Zusammengefasst könnte die Krankenhausreform eine entscheidende Wende für den Klinikverbund Mannheim-Heidelberg darstellen. Dank der neuen Regelungen und der möglichen Ministererlaubnis könnte das ehrgeizige Projekt der beiden Universitätskliniken in den kommenden Jahren realisiert werden und die Gesundheitsversorgung in der Region erheblich stärken.
Quelle: swr.de