Donnerstag, 16 Oktober 2025 12:47

Betrug während der Coronapandemie

Rate this item
(0 votes)
Angeklagte erhält Haftstrafe wegen Millionenbetrugs in der Coronazeit. Angeklagte erhält Haftstrafe wegen Millionenbetrugs in der Coronazeit. Pixabay/Foto illustrativ

Eine 68-jährige Frau aus Saarbrücken ist wegen schweren Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken sprach das Urteil am Mittwoch. Die Frau hatte während der Coronapandemie einen Händler aus der Schweiz um rund 900.000 Euro betrogen.

Inhaltsverzeichnis:

Falsche Prinzessin aus Saarbrücken

Die Angeklagte hatte dem Schweizer Geschäftsmann etwa eine Million medizinische Schutzhandschuhe angeboten. Diese sollten in einer Zeit großer Knappheit geliefert werden. Der Kaufpreis lag bei rund 900.000 Euro. Sie gab sich dabei als Ehefrau eines angeblichen irakischen Prinzen aus. Die Handschuhe existierten jedoch nie.

Zur Zeit der Coronapandemie war medizinisches Schutzmaterial knapp. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen suchten dringend nach Handschuhen, Masken und Desinfektionsmitteln. Genau diese Lage nutzte die Frau aus. Sie versprach schnelle Lieferung, doch es blieb bei falschen Zusagen. Das Geld floss auf ihr Konto, die Ware kam nie an.

Zusammenbruch der Verteidigung im Prozess

Am Dienstag hatte die Verteidigung noch versucht, Beweise vorzulegen. Diese sollten zeigen, dass die Handschuhe kurz vor der Auslieferung gestanden hätten. Doch bereits am nächsten Tag zerfiel diese Darstellung. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass die Aussagen der Angeklagten wenig glaubwürdig waren. Er ordnete ihre Erklärungen „ins Reich der Märchen“ ein.

Daraufhin kam es zu einem Geständnis. Die 68-Jährige räumte den Betrug ein. Das Gericht erkannte den Schaden als erheblich an, sprach aber von einer begrenzten persönlichen Schuld. Grund war der Einfluss ihres damaligen Ehemannes, der sie laut Urteil stark beeinflusst habe.

Rolle des angeblichen Prinzen

Der Mann, mit dem die Frau verheiratet war, sei ein bekannter Betrüger gewesen. Nach Angaben des Gerichts habe er sie auf den kriminellen Weg gebracht. Bis zu ihrer Hochzeit führte die Angeklagte ein unbescholtenes Leben. Erst durch ihren Mann sei sie in die Machenschaften hineingezogen worden.

Die Richter stellten fest: Der Ehemann war die treibende Kraft hinter dem Betrug. Er nutzte das Vertrauen seiner Frau aus und überzeugte sie, bei dem Geschäft mitzuwirken. Trotzdem blieb ihre Verantwortung bestehen, da sie aktiv am Betrug teilnahm.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken verhängte schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Frau zeigte sich geständig, was ihr als mildernder Umstand zugute kam. Ohne das Geständnis wäre die Strafe voraussichtlich deutlich höher ausgefallen.

  • Schuld: schwerer Betrug während der Coronapandemie
  • Geschädigter: Händler aus der Schweiz
  • Schaden: rund 900.000 Euro
  • Strafe: 3,5 Jahre Freiheitsentzug
  • Milderungsgrund: Einfluss des damaligen Ehemanns

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb der gesetzlichen Frist Revision einlegen. Damit bleibt offen, ob der Fall erneut verhandelt wird.

Quelle:SR. www.24edu.info/de